Brandschutztipps

  • Klirrende Kälte - Mehr Wasserschäden und erhöhte Brandgefahr

    Die tiefen Temperaturen von bis zu minus 20 Grad Celsius führen zu zahlreichen Wasserrohrbrüchen. Dabei müssen zum Teil auch die Feuerwehren tätig werden, um weitere Wasserschäden zu verhindern. Im Zusammenhang mit einfrierenden Rohren warnt der Nassauische Feuerwehrverband vor der großen Brandgefahr, wenn solche Leitungen unsachgemäß aufgetaut werden.
     

    Rohre frostfrei halten:

    • Stellen Sie Wasserleitungen in unbeheizten Räumen nach Möglichkeit ab und entleeren Sie die Rohre.
    • Drehen Sie Heizkörper jetzt nie ganz ab, auch nicht nachts oder im Urlaub. Wählen Sie mindestens die gekennzeichnete Frostschutzstellung.
    • Sichern Sie Leitungen in unbeheizten Räumen mit einem Frostwächter, wenn sie nicht abgestellt werden können.


    Wasserleitungen richtig auftauen:

    • Benutzen Sie auf keinen Fall eine Lötlampe oder anderes offenes Feuer, dies ist oft der Grund für Brände. Die Hitze entzündet durch Wärmeleitung oftmals unkontrolliert brennbare Stoffe an anderen Stellen und in Hohlräumen, zum Beispiel Isoliermaterial.
    • Benutzen Sie zum Auftauen besser Haartrockner, Heizlüfter, Heißluftgebläse, ein Dampfstrahlgerät oder Tücher, die in heißes Wasser getaucht wurden. Auch Heizmatten und heiße Ziegelsteine oder Wärmflaschen sind gute Hilfsmittel.


    Im Winter sicher heizen:

    • Lassen Sie Heizungsanlagen und Kamine regelmäßig vom Fachmann warten..
    • Lagern Sie Brennmaterialvorräte nicht zu nahe am Ofen.
    • Entsorgen Sie heiße Asche nur in feuerfeste Mülleimer oder Mülltonnen.
    • Sorgen Sie beim Einsatz von Gasheizlüftern für gute Belüftung.
    • Stellen Sie provisorische Feuerstätten sachgerecht auf, lassen Sie dies am besten von einem Fachmann erledigen.

    Bei einer Brandausdehnung sofort Notruf 112 wählen!

  • Hydranten frei halten

    In 90 Prozent aller Fälle löscht die Feuerwehr Brände mit Wasser.

    Das Löschwasser wird Zapfstellen im Straßenbereich entnommen, die als Überflur- und Unterflurhydranten bezeichnet werden. Um Beschädigungen an Hydranten zu vermeiden und Verkehrsbeeinträchtigungen auszuschließen, werden heute überwiegend Unterflurhydranten für die Löschwasserversorgung verwendet. Den Städten und Gemeinden obliegt die Verpflichtung Hydranten freizuhalten, damit die Feuerwehr nicht „auf dem Schlauch“ steht.

    Deshalb gilt im Allgemeinen:

    • Befinden sich Hydranten auf Gehwegen und Parkflächen, sind Hydrantendeckel und -verschlüsse von Kraftfahrzeugen freizuhalten.
    • Hydranten auf Grundstücken oder dazugehörenden Gehwegen sind jederzeit zugänglich und von Schnee und Eis befreit zu halten.

    Besonderer Hinweis: Fahrzeuge, die auf Hydranten stehen, bedeuten ein großes Hindernis für die Einsatzkräfte der Feuerwehr. Wertvolle Minuten vergehen, wenn vereiste Hydranten erst von der Feuerwehr zugänglich gemacht und aufgetaut werden müssen.

    Achtung: Der Wasservorrat eines Tanklöschfahrzeuges ist in wenigen Minuten verbraucht.

    Die Hinweisschilder von Hydranten sind leicht zu erkennen. Es sind weiße, rechteckige Schilder mit Maßen von 250 x 200 mm und einem 20 mm breiten roten Rand. Die schwarzen Zahlen auf dem Schild geben die Lage des Hydranten in Meter-Entfernung nach vorwärts, links oder rechts an.

  • Hecken abbrennen?

    Entgegen gesetzlicher Vorschriften werden in der heimischen Region Hecken, Böschungen, Wegränder oder gar ganze Wiesen abgebrannt. Die Feuerwehren warnen vor den unabsehbaren Folgen solcher unvernünftiger Handlungsweisen.

    Dieses „Flämmen“ ist bereits seit vielen Jahren verboten. Neben der Vernichtung von wichtigem Lebensraum für eine Fülle verschiedener Tierarten, der unnötigen Geruchsbelästigung sowie Vermehrung des Treibhauseffektes ist diese Vorgehensweise auch keinesfalls von Seiten des Brandschutzes zu akzeptieren.

    Die Feuerwehren müssen bei einem Brand von einem Schadenfeuer ausgehen und haben die Aufgabe, diesen unverzüglich zu löschen. Die Kommunen können einen solchen Feuerwehreinsatz dem Verursacher kostenpflichtig berechnen. Die Ordnungsbehörde kann Ermittlungen wegen Brandstiftung aufnehmen.

    Es sind verschiedene Fälle aufgetreten, bei denen das Feuer auf angrenzende Feld- und Waldgebiete übergegriffen und enorme Schäden verursacht hat. Auch Personenschäden waren vereinzelt zu beklagen. Die im Frühjahr durch die erwärmte Luft vorherrschende Trockenheit der Böden und Pflanzenreste sorgen für eine schnelle und oftmals ungewollte Ausdehnung des Brandes; plötzlich auftretende Windböen können diese enorm verstärken.

  • Autofeuerlöscher

    ... sie gehören in jedes Fahrzeug

    Dass Autos nach einem Unfall in Brand geraten, ist für viele Autofahrer ein Alptraum. Daher ist es absolut notwendig, in jedem Kraftfahrzeug einen Feuerlöscher mitzuführen. Realität ist jedoch, dass nur verhältnismäßig wenig Autos mit einem "roten Lebensretter" ausgerüstet sind.

    Die Folge: Bei einem Brand kann oft niemand helfen, ja in besonders tragischen Fällen gibt es keine Möglichkeit, im Autowrack Menschen vor den Flammen zu retten.

    Nicht nur Unfälle führen zu Fahrzeugbränden. Relativ harmlose Ursachen können verheerende Auswirkungen haben: Eine auf den Bodenteppich heruntergefallene Zigarette kann ebenso ein Feuer entfachen wie ein Kurzschluss in der elektrischen Anlage, wobei die sich entwickelnden Flammen auf das ganze Auto übergreifen können.Mit der Anschaffung des Feuerlöschers ist jedoch nicht getan. Mindestens ebenso wichtig ist die richtige Handhabung, Instandhaltung und regelmäßige Kontrolle des Geräts. Deshalb sollte man vor Zeit zu Zeit die Bedienungsanweisung durchlesen, damit man im Notfall sofort richtig handeln kann.

    Um sicher zu gehen, dass das Gerät auch funktioniert, wenn es gebraucht wird, sind handelsübliche Feuerlöscher regelmäßig mindestens alle zwei Jahre durch Sachkundige zu prüfen.

    Die richtige Handhabung des Autofeuerlöschers:

    • Feuerlöscher entsichern (Sicherungsstift entfernen).
    • Feuerlöscher betriebsbereit machen (Öffnen eines Handrades, Betätigen eines Hebels oder Schlagknopfes).
    • Feuerlöscher senkrecht haltend, in kurzen Stößen das Löschmittel aufbringen, dabei ca. 2 bis 5 Meter Abstand zum Brandobjekt halten.
    • Feuer nicht gegen, sondern mit dem Wind bekämpfen.
    • Größere Brände von vorne und unten ablöschen.
    • Mehrere Feuerlöscher nicht nacheinander, sondern möglichst mehrere gleichzeitig einsetzen.
    • Nach erfolgter Brandbekämpfung auf evtl. Rückzündung achten.
    • Löschmittelreserve bereithalten.
  • Waldbrandgefahr

    Von Anfang Mai bis Ende Oktober ist in den Wäldern das Rauchen und offenes Feuer strikt verboten!

    Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, dass Rauchen ist ganzjährig in Brandenburgs Wäldern verboten (§23 Brandenburgisches Waldgesetz).

    Bei Waldbränden entstehen jährlich große Schäden an dem für Mensch und Tier unersetzlichen Erholungs- bzw. Lebensraum "Wald".

    Die ersten warmen Sonnenstrahlen verlocken viele Menschen zu Spaziergängen in der Natur. Anhaltendes schönes Wetter mit extrem geringen Niederschlägen erhöht die Waldbrandgefahr. Besonders im Frühjahr hat die Begrünung am Boden und auch an den Bäumen nur zum geringen Teil eingesetzt; dadurch trocknen Sonne und Wind die Bodenvegetation schnell aus. Eine Entzündung von trockenem Gras, Laub- und Nadelstreu verläuft in dieser Jahreszeit sehr schnell.

    Gefahr geht nicht nur von achtlos weggeworfenen Zigarettenresten aus. Auch liegengelassene Flaschen und Glasscherben könnten wie Brenngläser wirken. Grillen im Wald und im Waldrandbereich ist wegen des Funkenflugs nur auf den eigens dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Das Anzünden von alten Grasdecken an Wege. und Grabenrändern, das Verbrennen von altem Stroh, der Funkenflug von Schleppern sowie mit Feuer spielende Kinder sind ebenso Ursachen von Waldbränden.

    Zu besonderer Vorsicht sind die Fahrer von Autos mit Katalysatortechnik aufgerufen. Sie dürfen ihre Fahrzeuge unter keinen Umständen über trockenem Bodenbewuchs abstellen. Die starke Erhitzung des am Boden des Wagens untergebrachten Katalysators kann leicht einen Brand auslösen.

    Nach dem Strafgesetzbuch ist die fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung allgemein und das Herbeiführen einer Brandgefahr für den Wald durch Rauchen, offenes Feuer und das Wegwerfen von glimmenden Gegenständen strafbar.

    Die heimischen Feuerwehren appellieren an alle Bürger und Bürgerinnen, durch achtsames Verhalten, den durch die Umwelt bereits bedrohten und geschädigten Wald, nicht zusätzlich durch vermeidbare Brände zu schädigen.

  • Grillen ohne Reue

    In der warmen Jahreszeit sind holzkohlebetriebene Grillgeräte in Garten, auf Balkonen, auf Campingplätzen und dergleichen die Renner der Saison. Bei unsachgemäßem Umgang können leicht Brand- und Unfallgefahren entstehen. Deshalb beachten sind folgende Tipps:

    • Nur an zugelassenen Stellen grillen.
    • Im Freien ebenen, feuerfesten Untergrund als sicheren Standort wählen.
    • Nur ein standsicheres Gerät verwenden.
    • Ausreichenden Sicherheitsabstand (mind. 2 bis 3 Meter) zu brennbaren Gegenständen (Gardinen, Sonnenschirme, Girlanden u.a.) einhalten.
    • Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Feld, Wald und Flur einhalten.
    • Für alle Fälle Löschmittel (gefüllter Wassereimer, Feuerlöscher) bereitstellen.
    • Flucht und Rettungswege freihalten.
    • Vorsicht beim Entzünden!
    • Holzkohle nur mit geeigneten Zündhilfen (z.B. Grillanzünder, Trockenspiritus, Pasten) in Brand setzen.
    • Niemals flüssigen Brennstoff (z.B. Brennspiritus, Benzin, Alkohol) auf glimmende oder bereits glühende Holzkohle gießen. Dieses bedeutet Lebensgefahr! Diese brennbaren Flüssigkeiten haben einen sehr niedrigen Flammpunkt. Sie verdampfen bei Wärmeentwicklung sehr schnell. Dies gilt insbesondere beim Vorhandensein von Holzkohlenglut. Die explosionsartige Zündung dieses Dampf-Luft-Gemisches hat verheerende Folgen. Lieber Zeit, als die eigene Haut verlieren!
    • Glut nicht durch Pressluft oder Sauerstoff anfachen.
    • Auf schwer oder mindestens normal entzündliche Kleidung achten (auf Synthetics verzichten!).
    • Grillgeräte niemals von Kindern bedienen oder gar anzünden lassen.
    • Kinder vom Gefahrenbereich fernhalten.
    • Bei starkem Wind und Funkenflug Feuer sofort löschen.
    • Heiße Asche, Holzkohlenreste u.ä. niemals unbeaufsichtigt lassen.
    • Sämtliche Verbrennungsrückstände ablöschen, vorzugsweise mit Wasser.
    • Holzkohle, Asche u.ä. niemals einfach auskippen und zurücklassen; wenn möglich eingraben und übererden.
  • Urlaub-Feuer im Haus?

    Das Haus steht leer

    Viele Brände haben technische Ursachen, z.B. Heißlaufen von Motoren, Kurzschluss, Überhitzung von Geräten usw. Solange jemand zu Hause ist, kann ein Defekt oft rechtzeitig bemerkt und damit Schaden verhindert werden.

    Sind Haus oder Wohnung vorübergehend unbewohnt, z.B. weil Sie im Urlaub sind, liegen die Dinge anders. Die Gefahr eines Einbruchs, einer Brandstiftung oder eines technischen Defektes, der zu erheblichen Schäden führen kann, steigt. Deshalb sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen, und zwar durch

    Technische Maßnahmen:

    • Wasserleitungen, insbesondere Geräteschläuche (z.B. Waschmaschine, Spülmaschine) abstellen.
    • Sämtliche elektrische Stromkreise (soweit möglich) unterbrechen ggf. Sicherungen ausschalten.
    • Antennenstecker und Netzstecker von empfindlichen elektronischen Geräten, z.B. Fernseher, herausziehen.
    • Keine brennbaren Flüssigkeiten und Gase (z.B. Spraydosen) in der Nähe von Wärmequellen lagern.
    • Gasversorgung abstellen.


    Vorbeugende Maßnahmen:

    • Sämtliche Außentüren (Haustüren, Terrassen- und Balkontüren, Kellertüren) fest verschließen. Abdeckungen von Lichtschächten, Kellerfenstern usw. sichern.
    • Sämtliche Türen im Haus schließen (jedoch nicht abschließen), um Rauch- und Brandausbreitung zu verhindern.
    • Brennbares Material, z.B. Altpapier, Autoreifen und dergleichen im Außenbereich entfernen (dem Brandstifter das Material wegnehmen).
    • Nachts für Außenbeleuchtung sorgen. Licht schreckt Einbrecher und Brandstifter ab.
    • Feuergefährliche Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, z.B. ölige, fettige Putzlappen, entfernen.
    • Nachbarn um Beaufsichtigung der Wohnung bzw. des Hauses bitten, ggf. Schlüssel überlassen. Urlaubsanschrift hinterlassen.
    • Löschmittel bereitstellen.
  • Urlaub - Hotels

    Brandgefährdung in Hotels

    Verhaltsregeln beim Aufenthalt im Beherbergungsgewerbe:

    • Nicht im Bett rauchen! Tabakreste sorgfältig im Aschenbecher ausdrücken, nicht in den Papierkorb werfen!
    • Keine Tauchsieder oder ähnliche Elektrogeräte verwenden!
    • Erkunden der Lage der Treppenräume, Fluchtwege, Notausgänge, Brandmelde- und Alarmeinrichtungen, Löschgeräte.



    Und wenn es trotzdem einmal brennen sollte:

    • Sofort die Tür schließen, damit das Zimmer nicht verqualmt.
    • Nur die allerwichtigsten Papiere und Wertsachen zusammenpacken; alles andere liegen lassen.
    • Niemals Aufzüge benutzen, weil sie bei Stromausfall stehen bleiben können.
    • Nur auf den gekennzeichneten Fluchtwegen das Haus verlassen.
    • Wenn der Fluchtweg nicht passierbar ist, im Zimmer bleiben. Tür schließen und gegen den Qualm die Ritzen mit nassen Tüchern verstopfen. Fenster öffnen.
    • Am Fenster die Feuerwehr auf sich aufmerksam machen. Notruf 112 tätigen.

     

    Auf keinen Fall versuchen, sich selbst mit Bettüchern oder ähnlichen provisorischen Hilfsmitteln abzuseilen.

  • Richtiges Heizen

    Es kommt zwar nicht allzu oft vor, daß die Feuerwehr wegen Fehlern an der Heizanlage ausrücken muss, aber es passiert. Dass die Heizung natürlich nur von Fachleuten geplant, erstellt und repariert werden sollte versteht sich eigentlich von selbst. Beachten Sie auch die Wartungsintervalle, ist schon einmal viel für Ihre Sicherheit getan. Es gibt aber trotzdem noch Fehlerquellen, die man ausmerzen sollte. Hierzu einige Tips


    Feste Brennstoffe:

    • Heizen Sie nur mit Brennstoff, der für Ihren Ofen geeignet ist. Verheizen Sie keine Spanplattenreste oder Kunststoffe.
    • Füllen Sie die Asche nur in unbrennbare Behälter. Lassen Sie die Asche mindestens einen Tag kalt werden, bevor Sie sie in den "normalen" Mistkübel werfen .
    • Beim Ausräumen können auch Glutstücke dabei sein. Deshalb muss der Boden vor dem Aschentürchen auch aus unbrennbarem Material bestehen.
    • Bei offenen Kaminen: Benutzen Sie ein Funkenschutzgitter.
    • Sorgen Sie für genügend Luftzufuhr. Ansonsten treten die lebensgefährlichen Rauchgase auch in die Wohnräume ein.
    • Zum Anzünden keine brennbaren Flüssigkeiten verwenden, Explosionsgefahr!



    Elektrische Heizgeräte:

    • Achten Sie bereits beim Kauf auf den richtigen Anschlusswert. Leistet Ihr Netz genügend für das neue Gerät?
    • Vergessen Sie nicht auf Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien wie Vorhänge, Polstermöbel etc. zu achten .
    • Lassen Sie Heizkissen und –decken nicht unbeaufsichtigt. Es droht die Gefahr eines Wärmestaus.
    • Legen Sie keine Kleidungsstücke auf Heizstrahler oder Heizlüfter, auch nicht zum Trocknen.
    • Unterziehen Sie Ihr Gerät öfters einmal einer Sichtprüfung: Stecker, Kabel, alles O.K.?
    • Lange nicht benützte Geräte erst gründlich abstauben und kontrollieren.



    Ölheizung:

    • Die Lagerung des Heizöls muß den einschlägigen Vorschriften entsprechen.
    • Ausgegangene Ölöfen erst nach dem Erkalten wieder in Betrieb nehmen.
    • Verwenden Sie keine anderen brennbaren Flüssigkeiten zum Anzünden!
    • Bei zuviel Öl im Ofen kann er eventuell nicht mehr entzündet werden. Dann erst das Öl aufsaugen (Ölbinder, Papier, Lappen) und entsprechend in einem unbrennbaren Behälter entsorgen.
    • Gleiches gilt für verschüttetes Öl auf dem Boden in der Wohnung.
    • Ölheizungen können je nach Qualität des Öls schnell versotten. Regelmäßige Kontrollen und Wartungen helfen!



    Gasheizung:

    • Die Lagerung von Flüssiggas in Tanks oder Flaschen unterliegt strengen Vorschriften. Befolgen Sie sie zur eigenen Sicherheit.
    • Gaszusatzheizungen verbrauchen beim Betrieb Sauerstoff. Sind Ihre Fenster und Türen zu dicht schließend, kann es zu Sauerstoffmangel und damit zu einer tödlichen Gefahr kommen. Sorgen Sie deshalb für ausreichende Luftzufuhr. Kaufen Sie nur Geräte mit Sauerstoffmangel-Sicherung.
    • Manipulieren Sie keinesfalls selbst an Gasarmaturen. Arbeiten dürfen ausschließlich vom Fachmann durchgeführt werden.
    • Bei Gasgeruch schließen Sie möglichst sofort die Gaszufuhr (Flaschenventil oder Haupthahn), öffnen Sie Fenster und Türen. Betätigen Sie keine elektrischen Schalter (auch keine Klingeln), warnen Sie Ihre Mitbewohner, verlassen Sie die Wohnung und alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr.
  • Brandursache Traktor

    In kaum einem anderen Wirtschaftszweig ist die Brandgefahr so groß wie in der Landwirtschaft. Jahr für Jahr fallen hier dem Feuer Millionenwerte in Form von Gebäuden, Maschinen, Erntevorräte und auch Vieh zum Opfer. Durch das Lagern von brennbarem Erntegut bzw. Futter- und Düngemittel und das Betreiben von Maschinen und Fahrzeugen herrscht hier ein besonders hohes Risiko.

    Viele Brände wären sicherlich vermeidbar gewesen. Oft lag es nur daran, dass die Gefahr nicht bekannt war, nicht rechtzeitig erkannt oder unterschätzt wurde. Unwissenheit, Leichtsinn und Fahrlässigkeit sind Ursachen, die sich mit Achtsamkeit und Sorgfalt bekämpfen lassen.

    Dazu sind oftmals nur einfache aber wichtige Sicherheitsregeln zu beachten. Deshalb hier einige für Fahrzeuge in der Landwirtschaft:

    • Fahrzeuge gehören nicht in Scheunen, in denen Heu oder Stroh gelagert wird.
    • Kraftfahrzeuge und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen in Durchfahrten nur abgestellt werden, wenn dadurch Feuerwehr- und Rettungsarbeiten nicht behindert werden.
    • Sind Fahrzeuge in anderen Räumen als Garagen untergebracht, so darf auch hier nicht geraucht oder offenes Licht verwendet werden. Auch ein Betanken ist nicht zulässig
    • Motoren dürfen nur zum Erreichen und Verlassen solcher Räume laufen.
  • Hausparty

    Feste feiern wie sie fallen

     

    Ob Jubiläum,  Geburtstag, Scheidung, Fasching oder Wiedersehen, es gibt viele Gründe zum Feiern. In eigenen vier Wänden sollte man gerade bei der besten Stimmung die einfachsten Brandschutzregeln nicht vernachlässigen. Damit die Party nicht zum Alptraum wird, hier ein paar Tipps:

    • Bei der Dekoration der Wohnung oder des Partykellers darauf achten, dass Luftschlangen, Girlanden und Lampen nicht mit offenem Feuer oder Heizstrahler in Berührung kommen können.
    • Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen, insbesondere zu vorgerückter Stunde, wenn vielleicht einige Gäste nicht mehr ganz so nüchtern sind.
    • Mit glimmenden Zigarettenkippen nicht achtlos umgehen und volle Aschenbecher in Blecheimer entleeren.
    • Für Kostüme kein leicht brennbares Material verwenden. Eine originelle Verkleidung muss noch lange nicht sicher sein.
    • Als Veranstalter auf freie Notausgänge und Zufahrten für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge achten.

    Es genügt oftmals nur ein wenig Aufmerksamkeit, um auch am Tag danach noch schmunzelnd oder lauthals lachend auf den "tollen" Tag zurückblicken zu können.

  • Advent & Weihnacht

    Lichter sollen brennen, nicht das Haus!

     

    Der Rat in der Adventszeit an alle Eltern:
    Kinder sollen Kerzen nur unter Aufsicht anzünden. Aber auch Erwachsene sind Verursacher von Zimmer- und Wohnungsbränden, die in der vorweihnachtlichen Zeit durch mangelnde Kenntnis oder Unachtsamkeit entstehen. Über die Gefahren und den sachgerechten Umgang mit Adventskränzen und Kerzen informieren folgende Brandschutztipps:

    • Nur einen frischgebundenen Adventskranz verwenden.
    • Den Kranz auf einer nicht brennbaren Unterlage abstellen.
    • Kerzenhalter aus nicht brennbarem Material verwenden.
    • Kranz nicht in der Nähe von Heizkörpern, Gardinen u.ä. aufstellen.
    • Brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen.
    • Abgebrannte Kerzen rechtzeitig auswechseln.
    • Streichhölzer und Feuerzeuge an einem sicheren Ort aufbewahren.
    • Kinder dürfen Kerzen nur unter Aufsicht der Eltern anzünden.

     

    Brandgefahr durch Weihnachtsbäume!

    Weihnachten naht. Für Viele ein Fest der Freude und Besinnlichkeit. Für so manchen aber auch ein Fest voller Angst und Schrecken, oft sogar mit schlimmen Folgen. Durch Unachtsamkeit gehen jedes Jahr nicht wenige Weihnachtsbäume in Flammen auf. Sie verursachen Zimmer- und Wohnungsbrände, bei denen nicht nur erhebliche Sachschäden zu beklagen sind, sondern häufig auch Menschen verletzt werden.

    Über die Gefahren und den sachgerechten Umgang mit Weihnachtsbäumen und Kerzen informieren folgende Brandschutztipps:

    • Den Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest kaufen und darauf achten, dass er nicht nadelt. Nur im Freien oder in kühlen und möglichst unbeheizten Räumen bis zur Aufstellung aufbewahren. Damit Weihnachtsbäume länger frisch bleiben, am besten bis zur Aufstellung in einen mit Wasser gefüllten Topf oder Kübel stellen.
    • Für einen festen Stand des Baumes sorgen, nur kipp- und standsichere Vorrichtungen (Weihnachtsbaumständer) verwenden. Empfehlenswert ist ein Ständer mit Wasserfüllung.
    • Weihnachtsbäume immer so aufstellen, dass im Falle eines Brandes das Verlassen eines Raumes ungehindert möglich ist. Daher nicht unmittelbar neben Türen aufstellen! Fluchtmöglichkeiten freihalten.
    • Den Baum nicht in der Nähe von Heizkörpern aufstellen und auf genügend Abstand (mind. 50 cm) zu leicht brennbaren Materialien (Vorhänge, Gardinen, Decken, Möbeln u.ä.) achten. Die Umgebung des Weihnachtsbaumes von leicht entzündlichen Gegenständen freihalten.
    • Werden Wachskerzen bevorzugt, diese so befestigen, dass andere Zweige nicht Feuer fangen können. Nur intakte Kerzenhalter mit Kugelgelenk aus feuerfestem Material (Metall) verwenden.
    • Auf leicht entflammbaren Christbaumschmuck (z.B. aus Pappe, Watte, Zelluloid, Zellwolle) verzichten.
    • Vorsicht beim Gebrauch von Wunderkerzen! Beim Abbrand beobachten. Vor allem die glühenden Restkolben nicht mit brennbaren Gegenständen in Verbindung bringen. Keinesfalls auf dürren Ästen anbringen.
    • Kerzen sicher am Baum befestigen und von oben nach unten anzünden, in umgekehrter Reihenfolge löschen. Heruntergebrannte Kerzen rechtzeitig auswechseln.
    • Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen. Eltern sollten auf ihre Kinder achten und Streichhölzer sowie Feuerzeuge sicher aufbewahren, damit Kleinkinder die Kerzen nicht heimlich anzünden können.
    • Dürre Bäume brennen wie Zunder, der Abbrand erfolgt mit rasanter Geschwindigkeit. Daher bald entfernen. Keinesfalls mehr die Kerzen anzünden.
    • Bei elektrischer Beleuchtung darauf achten, dass Sicherungen, Anschluss und Leitungen den Vorschriften entsprechen und keine augenscheinliche Mängel aufweisen.
    • Für den Notfall Löschmittel griffbereit stellen. Es genügt auch ein Eimer mit Wasser.

     

    Für alle Fälle – wenn es doch passiert:

    • Ruhe bewahren.
    • Sofort am besten mit Wasser löschen.

     

    Falls der Brand nicht selbst gelöscht werden kann:

    • Raum sofort verlassen
    • Türen zum Brandraum schließen
    • Feuerwehr alarmieren und am Grundstückseingang erwarten. - Ihre Feuerwehr ist natürlich auch in der Weihnachtszeit für Sie da!
  • Kurze Tipps
    • Parken Sie Ihr Fahrzeug niemals im Park- oder Halteverbot!
      Häufig befinden sich an dieser Stelle Rettungswege der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Die Einsatzfahrzeuge benötigen eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 m.


    • Parken Sie niemals auf einem Unterflurhydranten!
      Das Freiräumen des Hydranten bzw. die Nutzung des nächstgelegenen Hydranten kostet wertvolle Zeit und unter Umständen Leben.


    • Achten Sie darauf, dass die Hydrantenhinweisschilder in Ihrer Umgebung heil und gut sichtbar sind!
      Schneiden Sie zugewachsene Schilder gegebenenfalls frei, und melden Sie beschädigte Schilder Ihrer örtlichen Feuerwehr


    • Parken Sie im Sommer und nach langer Trockenheit nicht auf Wiesen, Feldern und in Wäldern!
      Der heiße Auspuff kann das Gras unter dem Auto leicht entzünden. Nutzen Sie stattdessen asphaltierte oder betonierte Parkplätze.


    • Werfen Sie brennende Zigaretten nicht achtlos weg, sie sind eine häufige Ursache für Flächen- bzw. Waldbrände!
      Autofahrer unterschätzen oft die Gefahr, die von herausgeschnippsten Kippen ausgehen!!!


    • Auch Glas ist eine häufige Brandursache. Im Zusammenspiel mit Sonne wirkt es wie ein Brennglas!
      Nach dem Picknick im Freien alle leeren Behältnisse einsammeln und mitnehmen. Recyclebare Behältnisse und Abfälle gehören ohnehin in die entsprechenden Wertstofftonne und nicht in die Natur!


    • Lassen Sie brennende Kerzen und offenes Feuer niemals unbeaufsichtigt!
      Stellen Sie brennende Kerzen auf eine feuerfeste Unterlage und halten Sie einen Mindestabstand von der Wand von ca. 50 cm.  Löschen Sie Kerzen, auch wenn Sie den Raum nur kurzzeitig verlassen.

    • Werfen Sie keine heiße Asche in den Mülleimer!
      Die Behälter selbst oder bereits darin enthaltene Stoffe sind oftmals brennbar.


    • Achten Sie bei elektrischen Geräten auf ihren einwandfreien Zustand.
      Bei einem Gerätedefekt bringen Sie es zur Reparatur, und reparieren Sie es nicht selber.


    • Hängen Sie transportable Heizgeräte (Heizlüfter, Radiatoren etc.) nicht mit Kleidungsstücken oder ähnlichem zu! Halten Sie Abstand zu tapezierten Wänden, Vorhängen und Möbeln.
      Kleidungsstücke und Ähnliches behindern die Wärmeableitung. Es kommt zum Wärmestau, der die Kleidungsstücke in Brand setzen kann oder der Wärmrstau führt zu defekten im Gerät, die ebenfalls einen Brand auslösen können. Intensive Wärmestrahlung auf Stoffbehänge, Tapeten, Möbel und andere Gegenstände können in kürzester Zeit Brände auslösen.


    • Bewahren Sie in der Wohnung leicht entzündliche Flüssigkeiten (Spiritus, Waschbenzin, Petroleum etc.) nur in sehr begrenzten Mengen auf, und setzen Sie diese Flüssigkeiten nicht der direkten Sonneneinstrahlung aus!
      Sie können als Brandbeschleuniger diehnen oder gar Explosionen auslösen und somit Sie und Rettungskräfte gefährden.


    • Lassen Sie Ihren eingeschalteten Herd niemals unbeaufsichtigt!
      Die Kochplatte erzeugt eine Temperatur von 500 °C, Fett in der Friteuse oder Pfanne
      kann sich aber bereits bei 200-300 °C selbst entzünden.

    • Löschen Sie Fettbrände niemals mit Wasser!
      1 Liter Wasser erzeugt ca. 1700 Liter Wasserfettnebel, der sich sofort entzündet und eine so genannte Fettexplosion verursacht. Legen Sie stattdessen den passenden Deckel oder eine Decke auf die Pfanne.

       
  • Wichtige Hausnummer

    Hausnummern sind wichtige Orientierungshilfen für Rettungskräfte!

     

    Kennzeichnen Sie Ihr Haus durch eine deutlich lesbare Hausnummer!

    Anfahrtszeiten bei Notfalleinsätzen verzögern sich durch fehlende oder schlechte Kennzeichnung!

    Baustellen, behindernde Fahrzeuge etc. können die Anfahrt von Rettungsmitteln des Rettungsdienstes sowie der Feuerwehr oft verzögern.
    Problematischer allerdings erweist sich die Orientierung in der Straße vor Ort, zum einen liegt es an mangelnder Qualität der Hausnummerierung und zum anderen fehlen einweisende Personen.

    Bei einer Vielzahl von Unfällen oder notfallmedizinischer Krankheitsbildern wird der Behandlungserfolg durch Zeitverzögerung gemindert. Besondere Bedeutung kommt der Verzögerung des therapiefreien Intervalls beim Kreislaufstillstand zu. Mit jeder therapiefreien Minute bestehenden Kammerflimmerns sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit um 5 %.

    Durch den Einsatz einer einweisenden Person verkürzt sich die Anfahrtszeit des Rettungsdienstes zum Notfallort (laut Untersuchungen - Rettungsdienst-Magazin 1998) um durchschnittlich 20 Sekunden. Während der Untersuchungen bei realen Einsätzen wurde jedoch nur bei jedem fünften Einsatz ein Einweiser angetroffen. Weitere Maßnahmen, die es dem Rettungsdienst ermöglichen, schneller tätig zu werden wären beispielsweise das Öffnen von Toren, Schranken und Haustüren, das Aufhalten von Aufzügen im Eingangsbereich, Einsperren von Hunden etc.

    Hausnummerierung:
    Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. In den einigen Bundesländern regeln die Gemeinden diese Vorschrift genauer, was jedoch in sehr unterschiedlicher Weise geschieht.

    In vielen Gebieten bestehen keinerlei Vorschriften über die Form der Nummerierung. Der Eigentümer ist hier in der Gestaltung völlig frei. Gerade in Neubaugebieten finden sich so oft recht "abstrakte" Nummerierungen, die zwar schmücken, aber aus rettungsdienstlicher Sicht wenig nützlich sind.

    Beispiele für schlecht sichtbare Hausnummern: verdeckte Nummern, Hausnummern mit der gleichen Farbe wie ihr Untergrund (weiße Nummer auf weißem Grund), schlecht sichtbare Anbringung (zu tief oder an der falschen Hausseite - nicht zur Straße hin).

    Sowohl eine Verbesserung der Hausnummerierung als auch der Einsatz eines Einweisers können die Anfahrtszeit zum Notfallort und damit das therapiefreie Intervall um etwa eine halbe Minute verkürzen.

    Wie steht es denn an ihrem eigenen Haus mit der Hausnummer ?

  • Selbstschutz

    ...im Brandfall und bei Gasgeruch

    Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt!

    Verhalten im Brandfall, wenn Sie vom Feuer eingeschlossen sind:

    • Vom Brandherd entfernen - Türen zwischen sich und dem Brandherd schließen
    • Türritzen abdichten
      Danach Fenster öffnen
      Um Hilfe rufen, winken, Notruf absetzen


    Verhalten bei Gasgeruch:

    • Räume lüften - kein offenes Feuer oder Licht
    • Keine elektrischen Schalter betätigen
      Nicht in der Nähe des Gebäudes telefonieren
      Gashaupthahn schließen
      Nachbarn verständigen
      Notruf außerhalb des Gefahrenbereichs absetzen
  • Brände vermeiden

    ...Feuer im Keim ersticken!

    Der beste Brandschutz ist das Verhüten von Bränden!!!

    Überall dort, wo brennbarer Stoff und eine Zündquelle zusammen kommen, kann ein Brand entstehen. Brennbare Stoffe sind nicht nur leicht entflammbare Flüssigkeiten oder Gase, sondern auch feste Stoffe wie Holz, Textilien oder Kunststoffe und somit annähernd der gesamte Hausstand. Es gilt, auf mögliche Zündquellen zu achten und zu wissen, dass eine Zündquelle nicht nur eine offene Flamme sein muss – ob Bügeleisen, Wäschetrockner oder Elektrogeräte, die im Stand-by-Betrieb laufen, zur Zündquelle kann jeder Gegenstand werden, der Wärmeenergie abgibt!

    Es empfiehlt sich, mit der Familie zu diskutieren, nach möglichen Gefahrenquellen zu suchen und das richtige Verhalten im Brandfall zu besprechen.

     

    Grundregeln im Brandfall:

    Behalten Sie Ruhe und Umsicht.

    Achten Sie auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel, versuchen Sie den Brand umsichtig zu löschen. Eine brennende Pfanne löschen Sie am leichtesten, wenn Sie die Flamme mit dem Topfdeckel ersticken.

    Rufen Sie, oder lassen Sie die Feuerwehr rufen.

    Entstehungsbrände lassen sich oftmals mit dem Feuerlöscher im Keim ersticken. Doch achten Sie darauf, dass Sie beim Löschversuch weder Ihr Leben noch das Leben anderer gefährden. Halten Sie vom Brandherd genügend Abstand. Die Wurfweite des Löschmittels beträgt bis zu fünf Meter.

    Löschen Sie mit kurzen Stößen, so können Sie den Löschvorgang verfolgen. Ferner vermeiden Sie, dass der Feuerlöscher bereits nach kurzer Zeit leer ist.

    Sprühen Sie das Löschmittel nicht willkürlich in die Flamme, sondern gezielt auf den brennenden Gegenstand.

    Beobachten Sie den Brandherd auch nach dem erfolgreichen Löschvorgang. Hierdurch vermeiden Sie eine mögliche Wiederentzündung.

    Lassen Sie den eingesetzten Feuerlöscher, auch wenn er nur teilweise entleert wurde, umgehend vom Kundendienst überprüfen und auffüllen. Übrigens: Für Feuerlöscher, die im Brandfall zum Einsatz gekommen sind, übernehmen die Versicherungen die Kosten für eine neue Befüllung.

    Bei einer Brandausdehnung sofort Notruf 112 wählen!

  • Über Rauchmelder

    Warum Rauchmelder?

    In der Bundesrepublik Deutschland sterben pro Jahr mehr als 600 Menschen durch Feuer und vor allem durch Rauch. Über 5.000 Menschen werden bei Bränden verletzt, die Sachschäden betragen viele Millionen Euro. Besonders gefährlich ist der bei Wohnungsbränden entstehende Rauch, weil er sich um ein Vielfaches schneller verbreitet als Feuer. Schon in wenigen Sekunden kann die gewohnte Umgebung so stark verrauchen, dass Lebensgefahr besteht.

    Trotz gutem baulichem Brandschutz und aller Vorsicht und Aufmerksamkeit, ist letztlich niemand davor geschützt, dass nicht auch in der eigenen Wohnung ein Brand entstehen kann. Ein Defekt an einer elektrischen Leitung oder einem Gerät, eine Unachtsamkeit im Haushalt, eine brennende Zigarette im Bett oder mit Feuer spielende Kinder - so entsteht schnell ein Brand, der häufig nicht sofort bemerkt wird.

    Oft schwelen solche Brandherde über Stunden. Sind Möbel oder andere Gegenstände mit hohem Kunststoffanteilen betroffen, entwickelt sich beim Verbrennen besonders giftiger Rauch. Wer im Schlaf überrascht wird, kann durch die Rauchgase Kohlenmonoxid, Chlor- oder Blausäuregas das Bewusstsein verlieren. Im schlimmsten Fall erstickt man, ohne auch nur einen Hustenreiz zu verspüren. Rauchmelder können in solchen Situationen Leben retten. Durch einen lauten Warnton werden Menschen selbst aus tiefem Schlaf geweckt. So verschaffen Rauchmelder die nötige Zeit, um zu fliehen und die Feuerwehr zu rufen oder möglicherweise den Brand selbst zu bekämpfen.

     

    Wie funktionieren Rauchmelder?

    Die Geräte der meisten Hersteller arbeiten nach dem Streulichtprinzip. Bei Rauch in einer bestimmten Konzentration wird ein Lichtstrahl im Gerät auf eine Fotozelle gelenkt und löst den akustischen Alarm aus.

     

    Worauf ist beim Kauf zu achten?

    Batteriebetriebene Rauchmelder sind nicht teuer. Sie erhalten sie in Elektrofachgeschäften, Baumärkten und den Technikabteilungen von Kaufhäusern. Einen batteriebetriebenen Rauchmelder von guter Qualität kann man schon für deutlich unter 30 Euro kaufen.



    Bei der Ausstattung zu beachten: 

    • Das Gerät sollte auf optischer Basis funktionieren,
    • Batteriebetriebene Geräte sollten schwache Batterien anzeigen (durchschnittliche Lebensdauer der Batterie ca. ein bis drei Jahre).
    • das Gerät sollte ein CE-Zeichen aufweisen und geprüft sein (GS-Zeichen) oder einer internationalen Norm (BS 5446 Part 1 - Britischer Standard bzw. PrEN ISO 12239 (1995) oder ISO/DIS 12239) entsprechen.
    • die Geräte sollten über einen Testknopf verfügen.
    • die Geräte sollten die Möglichkeit einer Vernetzung bieten.
    • Markenhersteller gewähren mehrjährige Garantien.



    Rauchmelder für Gehörlose

    Dieses System kombiniert eine Zentrale mit einem eingebauten Blitzlicht, einem oder mehreren Rauchmeldern und einem Vibrationsgeber, der beim Schlafen unter das Kopfkissen gelegt wird.

     

    Wo werden Rauchmelder installiert?

    In Privathaushalten gehören Rauchmelder unter die Zimmerdecke und am besten in die Raummitte. Vorzugsweise sind sie vor den Schlafräumen zu installieren und in den Schlafzimmern selbst - vor allem wenn Sie elektrische Geräte wie Heizdecken, Fernsehapparate o.ä. benutzen. Auch die Kinderzimmer sollten Sie durch ein zusätzliches Gerät schützen. In Häusern mit mehreren Stockwerken sollten die Rauchmelder im Flur auf den Etagen montiert werden. Wichtig ist auch ein Rauchmelder im Keller. In Küche und Bad sollten Sie auf eine Installation verzichten, weil dort durch Koch- und Wasserdämpfe Fehlalarm ausgelöst werden könnte. Auch besonders staubige Räume eignen sich nicht für eine Installation.

    In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchmelder miteinander zu vernetzen, so dass ein Kellerbrand auch von den in der Wohnung installierten Geräten gemeldet wird.

     

    Der Einbau von Rauchmeldern ist Pflicht

    Die g Details sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, eine Übersicht finden Sie hier: www.rauchmelderpflicht.eu

    Für das Land Brandenburg gilt zusammenfassend dies:

    • Einbau bei Neu- und Umbautenab 01.07.2016
    • Einbau in vorhandene Wohnungen bis 31.12.2020
    • Montage: Eigentümer
    • Wartung: Eigentümer

    Eine kurze Übersicht über die Einbaupflicht in Brandenburg finden sie hier: www.rauchmelderpflicht.eu (Brandenburg)

  • Fett, Friteusen, Fondues - Fettexplosionsgefahr!

    Der Siedepunkt von Frittierfett liegt über 100°C. Die meisten Brände entstehen durch Überhitzung des Fettes.

    Bei einer Temperatur von 100°C wird aus dem Wasser Wasserdampf. Wird also ein Wasserstrahl in siedendes oder brennendes Fett gerichtet, kommt es zu einer schlagartigen Verdampfung des Wassers. Der Wasserdampf treibt das brennende Fett auseinander, vergrößert dessen Oberfläche und kann zur lebensbedrohenden Explosion führen.

    Friteusen müssen das VDE-Zeichen tragen. Die Filter der Dunstabzugshauben sind regelmäßig zu überprüfen. Friteusen sollten niemals unter eingeschalteten Dunstabzugshauben betrieben werden. Leichtflüchtige Fettbestandteile bilden mit ausreichender Luftverwirbelung leichtentzündliche Gemische. Auf Überhitzung des Frittierfettes achten, nur hochsiedende Fette, keinesfalls normales Haushaltsöl zum Frittieren verwenden.

    Ausreichend erwärmtes Frittierfett hat Temperaturen von weit über 100°C. Gerät Wasser, z.B. in Form von Eis bei tiefgekühltem Frittiergut, in heißes Fett, verdampft es sofort. Dabei tritt eine erhebliche Volumenzunahme ein. Aus einem Liter Wasser entstehen etwa 1.700 Liter Wasserdampf. Es kommt zum eruptionsartigen Überschäumen des Fettes, das sich bei entsprechender Luftverwirbelung schlagartig entzündet: Fettexplosion.

    Brennendes Fett niemals mit Wasser löschen, sondern eine Löschdecke oder geeigneten Feuerlöscher benutzen. Dabei auf Augen- und Gesichtsschutz achten.

    Bei Fondues, Raclettes, Feuerzangenbowlen u.a. werden die Öfchen (Rechauds) mit Spiritus (Flammpunkt unter 21° C) betrieben. Der Umgang mit dieser leichtentzündlichen Flüssigkeit erfordert besondere Vorsicht. Niemals in noch heiße, ausgebrannte Behälter Brennstoff nachgießen. Für alle Fälle immer ein angefeuchtetes Handtuch oder Küchentuch zum Ersticken der Flammen bereithalten.

    Niemals Benzin, Feuerzeugbenzin o.ä. verwenden. - Explosionsgefahr!

    Löschmittel (z.B. Löschdecke, Feuerlöscher) griffbereit halten.
  • Spraydosen - brennbare Nebel

    Spraydosen begegnet man heute in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Ob es gilt die Haare zu frisieren oder die Möbel zu polieren. Spraydosen sind bequem und immer zur Hand.
    Beim Umgang mit Spraydosen ist Vorsicht geboten. Zwar wurde das früher brennbare Treibgas gegen nicht brennbares Gas ausgetauscht, doch dieser Hinweis auf den handlichen Flaschen ist trügerisch, denn die fein zerstäubten Inhaltsstoffe sind unabhängig vom Treibgas oftmals sehr leicht entzündbar. Beim Vorhandensein von offenen Lichtquellen oder heißen Metallteilen (Kochplatten) u.ä. ist höchste Vorsicht geboten.


    Für den Umgang mit Spraydosen gilt:

    • Nicht rauchen, wenn Spraydosen eingesetzt werden.
    • Spraydosen nicht über 50°C erhitzen.
    • Zündquellen aus dem Arbeitsbereich entfernen.
    • Spraydosen nicht gewaltsam öffnen (Unfallgefahr)!
    • Räume gut lüften, wenn mit Spraydosen gearbeitet wird.
    • Spraydosen nach dem Gebrauch sofort der Entsorgung zuführen.


    Der Umgang mit Spraydosen sollte - bei aller Arbeitserleichterung - auch einmal kritisch betrachtet werden. Spraydosen gehören im Sommer nicht ins Handschuhfach eines Autos. Hier wird die Grenztemperatur von 50°C schnell erreicht. Auch beim Frisieren sollte mit Haarspray sorgsam umgegangen werden, wenn in der Nähe die Flamme des Gasdurchlauferhitzers lauert. Keine Restewirtschaft betreiben! Keller wie auch Dachboden durchforsten und "alte Jahrgänge" der Spraydosen entsorgen! Dies gilt auch für Campinggas-Flaschen, Terpentin-Dosen und andere leicht entzündliche Flüssigkeiten.

  • Fernsehgeräte

    Nicht alle Geräte halten Dauerbelastungen stand

    In nahezu allen deutschen Haushalten steht ein Fernsehgerät. Der Empfang von Sendungen ist rund um die Uhr uneingeschränkt möglich. Bei aller Begeisterung für Unterhaltung, Spannung und Information sollte jedoch nicht vergessen werden, dass selbst die ausgefeilteste Technik einer stundenlangen Belastung nicht immer standhalten kann. Der Kostendruck macht auch vor sicherheitsrelevanten Bauteilen nicht halt. Ein überhitzter Fernsehapparat hat schon so manchen Wohnungsbrand mit oftmals schlimmen Folgen ausgelöst.

     

    Brandschutztipps:

    • Fernsehgerät vor Überhitzung schützen und dem Gerät öfter mal eine Pause gönnen.
    • Stets für eine gute Be- und Entlüftung des Gerätes sorgen, besonders dann, wenn es in Möbel eingebaut ist.
    • Be- und Entlüftungsöffnungen nicht durch Zierdecken, Zeitschriften, Papier und dergleichen verdecken.
    • Stellen Sie niemals mit Wasser gefüllte Vasen oder Schalen auf das Fernsehgerät. Diese Gefäße können leicht kippen und der Inhalt ergießt sich dann in das Gerät. Der Bildschirm kann zerstört werden und somit ein Brand ausgelöst werden.
    • Gardinen sollten mindestens 20 cm entfernt sein.
    • Leicht brennbare Gegenstände wie Papier, Zeitungen, Weihnachtsbäume, Adventskränze, Kerzen u.a.m. dürfen sich nicht auf dem Gerät oder in unmittelbarer Nähe des Gerätes befinden.
    • Den eingeschalteten Apparat nie unbeaufsichtigt lassen. Bei längerer Abwesenheit Netz- und Antennenstecker ziehen.
    • Fernsehgeräte nur bei gezogenen Netzstecker und in abgekühltem Zustand reinigen.
    • Bei verdächtigen Symptomen wie ungewöhnlichen Bildstörungen oder Brandgeruch den Fernseher sofort abschalten und den Stecker ziehen.

     

    Und wenn es dennoch einmal brennt:

    • Gerät abschalten und Netzstecker ziehen.
    • Rückwand des Gerätes mit einer Wolldecke (keine Kunstfasern!) abdecken, um den Brand zu ersticken.
    • Bei Löschversuchen alter Röhrengeräte nur seitlich des Gerätes stehen, um sich nicht der Gefahr einer Implosion der Bildröhre auszusetzen.
  • Feuerlöscher

    Garagen dienen dem Unterstellen von Kraftfahrzeugen. 
    Sie sollten nicht zweckentfremdet als Abstell- oder Rumpelkammer genutzt werden. Die heißen Maschinenteile des Kraftfahrzeugs stellen in geschlossenen Räumen eine ideale Zündquelle dar.

    Deshalb gilt in Kleingaragen (bis 30m²): 

    • Kein Benzin oder Dieselkraftstoff neben Tankinhalt und Reservekanister (max. 20 l) lagern (Die jeweiligen Bau- und Baudurchführungsverordnungen der Bundesländer sind zu beachten).
    • Keine Flüssiggasflaschen (Propan, Butan, Campinggas) aufbewahren.
    • Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen und andere Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A1 auf ein Mindestmaß beschränken.
    • Brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21° C dürfen in Garagen nicht zum Reinigen verwendet werden.
    • Stets auf Ordnung und Sauberkeit achten.

    Besondere Vorsicht ist bei Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten geboten. Vor Beginn der Arbeiten Farben, Lacke usw. aus der Garage entfernen oder vor Funkenflug sichern.


    Achtung: In Garagen dürfen öl- bzw. fetthaltige Putzwolle und Putzlappen nur in dichtschließenden Behältern auf sicht brennbaren Stoffen aufbewahrt werden. Für ausreichende Lüftung der Garage sorgen! 

  • Brände durch Kinder

    Fast jeder vierte von der Kriminalpolizei wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelte Tatverdächtige ist ein Kind unter 14 Jahren, eine Zahl aus der Kriminalstatistik, hinter der sich oftmals unsagbares Leid verbirgt. Denn welche verheerenden Folgen das kindliche Spiel mit dem Feuer haben kann, liest man fast täglich in den Zeitungen: Tote, Schwerverletzte, zeitlebens Verstümmelte und Entstellte, verzweifelte Hinterbliebene, ganz abgesehen von den Sachschäden, die jährlich in die Millionen gehen.

    Der hohen Zahl von Kinderbrandstiftungen und damit der Gefahr, dass zündelnde Kinder leichtfertig ihr eigenes Leben und das Unbeteiligter aufs Spiel setzen, kann nur durch eine pädagogisch sinnvolle Aufklärungsarbeit entgegengewirkt werden. Angesprochen sind in erster Linie die Eltern, da sie für das Tun und Lassen ihrer Kinder zu aller erst die Verantwortung tragen. Die Aufklärung Ober die Gefahren des Feuers muss deshalb schon frühzeitig im Elternhaus beginnen. Darüber hinaus können Kindergarten, Vor- und Grundschule sowie die Brandschutzerziehung und -aufklärung der Feuerwehren die elterliche Aufgabe wirkungsvoll unterstützen.

     

    Grundsätzliche und wichtige Tipps für Eltern:

    • Feuer ist heiß
      Kleinkinder schon frühzeitig mit dem Feuer bekannt machen. Durch das langsame Hinführen eines Fingers zur offenen Flamme macht das Kind die erste, unangenehme Bekanntschaft mit dem Feuer. Die erste Vorsicht wird wachgerufen. Diese psychologische Einstimmung zum vorsichtigen Umgang mit Feuer ist die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme gegen Brände jeder Art, denn sie wird den Menschen auf seinem ganzen Lebensweg begleiten.

    • Feuer fasziniert
      Um den kindlichen Spiel- und Nachahmungstrieb zu befriedigen, Kinder unter Aufsicht den richtigen Umgang mit Streichhölzern, Feuerzeug oder Kerze beibringen. Die Unterweisung sollte sich an der geistigen Aufnahmefähigkeit, der Gemütsart und der Geschicklichkeit des Kindes orientieren.

    • Vorbild sein
      Selbst mit gutem Beispiel vorangehen und Vorsichtsmaßnahmen treffen: 

      • Streichhölzer und Feuerzeuge nicht achtlos herumliegen lassen, besonders nicht, wenn Kinder häufig alleine sind.
      • Feuerlöscher betriebsbereit machen (Öffnen eines Handrades, Betätigen eines Hebels oder Schlagknopfes).
      • Kinder unter 10 Jahren niemals offenes Licht anvertrauen.
      • Kleinkinder niemals bei offenem Licht unbeaufsichtigt lassen.

      Mit strikten Verboten, Abschreckung oder Angst erreichen Eltern nur den gegenteiligen Effekt, denn sie wecken nicht nur die Neugier, sondern auch den Trotz des Kindes mit der Konsequenz, dass das Kind in aller Heimlichkeit zündelt. Und gerade das ist die größte Gefahr.
  • Rettungswege

    Wege nach draußen müssen im Notfall funktionsfähig sein!

    Wenn es in einem Zimmer, in der Wohnung oder im Gebäude brennt, bleibt oft nur noch der schnelle und kürzeste Weg nach draußen. Damit die Flucht für die Bewohner aber ordnungsgemäß und wirklich schnell möglich ist, müssen die Rettungswege im Haus funktionsfähig sein.

    Der Treppenraum durch den man tagtäglich seine Wohnung erreicht, muss begehbar sein, dass heißt frei von "Gerümpel", von Omas altem Wohnzimmerschrank oder von den Drahteseln der gesamten Nachbarschaft. Im Notfall wenn jeder um sein Leben rennt, kann solches "Gerümpel" zu nicht unerheblichen Störungen des Flucht- oder Rettungsverlaufes führen. Ein Beispiel hierzu: In einem Treppenraum gerieten dort abgestellte Kinderwagen in Brand, Bewohner hatten keine Chance mehr durch die Haustüre zu fliehen!

     

    Über diese grundsätzliche Vorschrift hinaus gibt es weitere Tipps:

    • An den Treppenraum angrenzende Kellertüren stets geschlossen halten, erst recht, wenn sich baurechtlich um feuerhemmende "Brandschutztüren" handelt.
    • Den Raum unter Treppenpodesten oder -absätzen nicht als Lager für brennbare Materialen nutzen.
    • Treppenräume nicht zum Abstellen von Abfall- oder Wertstoffsammelbehältern nutzen.

    Realistisch gesehen ist es bei etwas Planung und Organisation sowie gutem Willen sicherlich möglich, Gegenstände der o.a. Art an anderen Orten unterzubringen! Denken Sie immer daran: Sie als Bewohner haben es selbst in der Hand, ob Sie im Ernstfall eine Chance zur Flucht haben! Beachten Sie deshalb die baurechtlichen Vorschriften und die Tipps der Feuerwehr.

    Sollte in einem Schadensfall das Treppenhaus nicht mehr begehbar sein, werden von der Feuerwehr Leitern zur Rettung der Haubewohner vorgenommen. Sie stellen den sogenannten "Zweiten Rettungsweg" dar. Machen Sie in diesem Fall am Fenster oder auf dem Balkon auf sich aufmerksam. Damit die Feuerwehr allerdings ihre Leitern aufstellen kann, müssen Flächen außerhalb des Hauses dafür vorhanden sein. Auch hier gilt: Stellflächen nicht zuparken oder zustellen! Große Drehleiterfahrzeuge der Feuerwehr brauchen Platz - einzig und allein für Ihre Rettung! Sorgen Sie tagtäglich dafür, dass ein solcher Platz ungehindert vorhanden ist.

    Rettungswege im Gebäude und außenliegende Feuerwehrflächen können lebensrettend sein. Es könnte auch um Ihr Leben oder das Ihrer Familienangehörigen gehen!

  • Garagen

    Garagen dienen dem Unterstellen von Kraftfahrzeugen. 
    Sie sollten nicht zweckentfremdet als Abstell- oder Rumpelkammer genutzt werden. Die heißen Maschinenteile des Kraftfahrzeugs stellen in geschlossenen Räumen eine ideale Zündquelle dar.

     

    Deshalb in Kleingaragen (bis 30m²): 

    • Kein Benzin oder Dieselkraftstoff neben Tankinhalt und Reservekanister (max. 20 l) lagern (Die jeweiligen Bau- und Baudurchführungsverordnungen der Bundesländer sind zu beachten).
    • Keine Flüssiggasflaschen (Propan, Butan, Campinggas) aufbewahren.
    • Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen und andere Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A1 auf ein Mindestmaß beschränken.
    • Brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21° C dürfen in Garagen nicht zum Reinigen verwendet werden.
    • Stets auf Ordnung und Sauberkeit achten.

     

    Besondere Vorsicht ist bei Schweiß-, Schneid- und Trennarbeiten geboten. Vor Beginn der Arbeiten Farben, Lacke usw. aus der Garage entfernen oder vor Funkenflug sichern.
    Achtung: In Garagen dürfen öl- bzw. fetthaltige Putzwolle und Putzlappen nur in dichtschließenden Behältern auf sicht brennbaren Stoffen aufbewahrt werden. Für ausreichende Lüftung der Garage sorgen! 

  • Düngemittel

    Verschiedene Düngemittel neigen bei Einwirkung von Feuer, aber auch schon bei geringer Wärmezufuhr zur Schwelzersetzung. Gebrannter Kalk kann sich bei Zutritt von Feuchtigkeit so stark erhitzen, dass brennbare Stoffe wir Heu, Papier, Torf und Holz entzündet werden können.

     

    Hier ein paar Sicherheitsregeln für die Lagerung von Düngemittel in der Landwirtschaft:

    • Bei der Lagerung insbesondere von ammoniumnitrathaltiger Düngemitteln, darauf achten, dass diese vor starker Erwärmung (z.B. durch Lötarbeiten, Beleuchtungskörper, elektrische Kabel und Motoren, Dampfleitungen, heiße Motorabgase) geschützt sind.
    • Brandkalk so befördern und lagern, dass dieser weder feucht werden kann, noch mit brennbaren Stoffen in Berührung kommt.
    • Brandkalk und Düngemittel niemals zusammen und nur auf geeignetem Untergrund, und nicht auf oder an brennbaren Trennwänden lagern.
    • Im Zweifelsfalle den Händler oder ein Fachkraft fragen, welche Stoffe sich gefahrlos zusammen mit anderen lagern lassen.
  • Heubrände

    Durch die Selbstentzündung von Heu entstehen immer wieder Brände mit erheblichen Schadenssummen. Diese lassen sich Einhaltung einfacher Regeln vermeiden.

    • Erntegut nur trocken einfahren, damit Brandgefahr und Nährstoffverluste vermieden werden. Ab dem zweiten Tag der Einlagerung sind drei Monate lang regelmäßige Temperaturkontrollen durchzuführen.
    • Mit einer Heumess-Sonde, die zum günstigen Preis im Fachhandel erworben werden kann, können genaue Temperaturüberwachungen vorgenommen werden. Einige Feuerwehren in der Region besitzen eine Mess-Sonde. Auf Anfrage führen diese Wehren Messungen durch.
    • Folgende wichtige Temperaturspannen sind zu beachten:Temperaturen bis 50°C sind noch ungefährlich und kennzeichnen eine normal verlaufende Fermentation. Bei Erwärmung des Lagergutes auf Temperaturen zwischen 50°C und 70°C besteht bereits Brandgefahr, die eine regelmäßige Messung des Heustockes in Zeitabständen bis fünf Stunden erfordert. Werden 70°C überschritten, ist unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren. Mit einer "Gebläseabkühlung" kann die Gefahr schnell beseitigt werden, ohne den Heustock abtragen zu müssen.
  • Erntegut im Freien

    Von leicht entzündlichen Ernteerzeugnissen, insbesondere Heu und Streuh, auch in gepresster Form, geht bei offener Lagerung durch Brandstiftung oder Unvorsichtigkeit, z.B. durch Rauchen, spielende Kinder oder Funkenflug ständig eine Brandgefahr aus. Bei der Lagerung im Freien sind daher Sicherheitsabstände und Mengenbegrenzungen einzuhalten: 

    • 25m Sicherheitsabstand von Gebäuden mit mindestens feuerhemmenden Außenwänden und harter Bedachung, von öffentlichen Wegen und Plätzen, von Hochspannungsleitungen, freistehenden Flüssiggastanks und anderen brennbaren Stoffen.
    • 50m Sicherheitsabstand von Gebäuden mit nicht mindestens feuerhemmenden Außenwänden und weicher Bedachung, von Waldgrundstücken, Moor- und Heideflächen sowie Bahngleisen.
    • 300m Sicherheitsabstand von Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden, von oberirdisch gelagerten brennbaren Flüssigkeiten der Gruppe AI, AII und B (z.B. Benzin, Lösungsmittel, Spiritus, Dieselkraftstoff oder Heizöl).


    Auf einem Lagerplatz dürfen maximal folgende Mengen gelagert werden:

    • Im Freien: lose Ernteerzeugnisse bis 1.500 m³ Rauminhalt.
    • In Ballen gepresst bis 5.000 m³ Rauminhalt.
    • In offenen oder nicht ganz umkleideten Feldscheunen und unter Schutzdächern bis zu 5.000 m³ Rauminhalt.
    • Die Lagerplätze müssen mindestens 100m voneinander entfernt sein.

     

    In der Erntezeit dürfen leicht entzündbare Ernteerzeugnisse auf Wirtschafshöfen vorübergehend bis zu 3 Wochen gelagert werden.
    Rauchen und offenes Feuer oder offenes Licht sind auf den Lagerplätzen und in Scheunen sowie beim Dreschen verboten.

  • Brandquelle Kamin

    Wer schätzt sie nicht, die gemütliche Plauderrunde, noch dazu, wenn im offenen Kamin ein flackerndes Feuer brennt?
    Doch wehe, wenn das Feuer den offenen Kamin verlässt und sich an brennbaren Gegenständen vergreift! 

    Oft genügt schon eine kleine Unachtsamkeit. Vielfach sind es aber gravierende Baumängel, die meistens dann entstehen, wenn solche offenen Feuerstätten nicht vom Fachmann und dann häufig nachträglich in ungenügend brandsicherer Umgebung errichtet werden.

    Die von harzreichen Holzscheiten abspritzende Glut kann gut bis zu einem Meter weit entfernt vom Kamin auf den Fußboden fallen. Brennbare Fußbodenbeläge erleiden tiefe Senglöcher oder geraten in Brand.

    Brennbare Wand- oder Deckenteile, an die der Kamin angebaut wird oder durch die Rauchkanäle geführt werden, können mitunter erst längere Zeit nach dem Einbau der Feuerstätte in Brand geraten.

    Der Einbau einer Feuerstätte ist immer eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme.Weiterhin sind folgende Tipps für die Sicherheit rund um den offenen Kamin zu beachten: 

    • Achten Sie auf herausfallende Funken oder abspritzende Glutteile, die bei harzreichem Nadelholz als Brennmaterial besonders stark sind.
    • Bringen Sie ein ausreichend tiefes Vorgelege vor dem Feuerloch an. Ein Glasschirm, in das Feuerloch gestellt, bietet zusätzlichen Schutz.
    • Achten Sie besonders beim Bau eines offenen Kamins darauf, dass keine Holzteile in den Feuerraum und in die Rauchabzüge hineinragen.
  • Silvesterknallerei

    Am Silvesterabend wird das alte Jahr mit viel Lärm verabschiedet. Das traditionelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern birgt vielfältige Brandgefahren. Der Spaß der Silvesterknallerei kann sehr unangenehme Folgen haben. 

    Durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für so manchen das neue Jahr schlecht angefangen. Schwere Unfälle und Brände häufen sich in der Silvesterzeit. 

    Die Tatsache, dass Feuerwerksartikel frei verkäuflich sind, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier mit Sprengstoffen umgegangen wird. 

    Über die Gefahren und den sachgerechten Umgang mit Feuerwehrskörpern informieren folgende Brandschutztipps: 

    • Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit Deutschen Sicherheitsvermerken. Illegal eingeführte Feuerwerkskörper, insbesondere aus osteuropäischen Ländern, weisen oftmals erhebliche Sicherheitsmängel auf.
    • Knallkörper und Raketen in jedem Fall kühl lagern und die Gebrauchsanweisungen beachten.
    • Aus einer Packung nur den Teil entnehmen, der sofort gebraucht wird.
    • Feuerwerkskörper der Klasse II nur im Freien abbrennen und "Abschussbasen" von Raketen standfest aufstellen. Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert wegwerfen (z.B. in Fenster oder andere Hausöffnungen).
    • Beim Anzünden der Feuerwerkskörper für sich selbst und die Umgebung (z.B. Gebäude, landwirtschaftliche Einrichtungen, Lagertanks mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen) ausreichenden Sicherheitsabstand bewahren.
    • Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser oder auf leicht brennbares Material fliegen können. Das Bündeln von Raketen soll unterbleiben, da durch ungleiche Zündungen Kursabweichungen unvermeidbar werden.
    • Angezündete Knallkörper sofort wegwerfen!. Nicht in der Hand behalten.
    • Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder zielen!
    • Keinesfalls sollten diese pyrotechnischen Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.
    • Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern.
    • Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen lassen und dabei beaufsichtigen.
    • Auf Oberleitungen und Dachvorsprünge achten.
    • Luken, Dachluken, Fenster, Tore u.ä. Öffnungen in der Silversternacht sicher verschlossen halten.
    • Bei starken Winden oder Sturm auf das abbrennen von Feuerwerkskörpern  verzichten. Sie können unkontrolliert abdriften.
    • Nach (starkem) Alkoholgenuss auf das abbrennen von Feuerwerkskörpern  verzichten. Alkohol enthämmt und senkt das Sicherheitsbewußtsein.
    • Achten Sie darauf, dass glühende Teile von Wunderkerzen nicht in die Nähe leicht brennbarer Gegenstände wie Weinachtsbäume, Adventsgestecke, Papier, Gardinen u.am. geraten.
    • Weinachtsbäume und Gestecke sind inzwischen stark ausgetrocknet.  Lassen diese nicht unbeaufsichtigt und brennen Sie Kerzen nicht zu weit ab. Löschen Sie alle Lichter, bevor Sie zur "Silvesterknallerei" den Raum verlassen.
    • Löschmittel wie einen Eimer Wasser und eine Löschdecke bereithalten.
  • Es hat gebrannt - was ist zu tun

    In Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus hat es gebrannt. Das Feuer konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Ihre Feuerwehr möchte Ihnen mit diesem Informationsblatt helfen, die unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen.
    Um Ihnen zu helfen, nachstehend folgende Tipps:

    • Bleiben Sie mir Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine!
    • Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf! Denn z. B. Rauchvergiftungen können unbehandelt noch Stunden nach dem Brand zum Tode führen.
    • Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und durchlüftet sind.
    • Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche!
    • Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter bzw. Hauseigentümer!
    • Benachrichtigen Sie sofort Ihre Versicherung! Für die Schäden an mobilen Gegenständen ist die Hausratversicherung anzusprechen. Für Schäden am Gebäude und damit verbundenen Teile sprechen Sie als Haus- bzw. Wohnungseigentümer Ihre Feuerversicherung für das Gebäude an. 
      Verändern Sie nichts, bevor Gutachter die Brandursache bzw. den Brandhergang ermittelt haben. Sie verlieren sonst leicht Ihren Versicherungsschutz.
    • Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen Versicherung ab!


    Allgemeine Hinweise:
    Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Einige Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikeln gebunden und lagern sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug u.v.m. ab.

    Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (Einatmen von Rußpartikeln; Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme u.ä.).

    In abgekühlten Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind.

    War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Rußteilchen wahrzunehmen, können Sie sich nach sorgfältiger Durchlüftung wieder darin aufhalten.

    Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen oder fühlen Sie sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die kommenden Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen! Sollten sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme ergeben, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Feuerwehr oder Polizei, die Ihnen Hilfe vermitteln wird.

    Nehmen sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß!

    Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder sogar Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich reinigen! Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren.

    Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden.

    Gebäudereinigungs- bzw. Sanierungsfirmen stehen im Brachentelefonbuch oder im Internet.

  • Holzfeuer im Freien und andere brennende Fragen

    Erinnern Sie sich noch daran, als Gartenabfälle und nicht selten auch Unrat vielfach im Freien abgebrannt wurden?
    Rauch, Ruß und Geruch wurden oft zur Belästigung. Seitdem ist im Land Brandenburg das Verbrennen von Stoffen im Freien weitgehend verboten. Ausnahmen hiervon sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden zu beantragen.

    Entsprechend dem Wunsch vieler Bürger, diesen kostenpflichtigen Aufwand zu verringern, können Sie gelegentlich ein kleines Holzfeuer im Freien abbrennen, ohne dass eine solche Ausnahmegenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörden erforderlich ist. Sie müssen dazu jedoch bestimmte Voraussetzungen einhalten, damit es nicht zu Gefährdungen und Belästigungen kommt.


    Brennstoffe
    Für ein Feuer im Freien darf nur naturbelassenes, trockenes Holz, z.B. Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts, verwendet werden. Frisch geschlagenes Holz trocknet sehr langsam. Erst wenn die Holzscheite längere Zeit gut durchlüftet gelagert wurden, sind sie trocken.

    Gartenabfälle, wie Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt und Laub, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden. Diese sollten kompostiert werden. Holzabfälle aus gestrichenem, lackiertem oder mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruchholz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten u.ä. dürfen Sie weder verbrennen noch kompostieren.


    Sicherheit
    Es muss sich um ein kleines Feuer handeln. Daher darf die Größe des Holzhaufens im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht übersteigen. Das Feuer sollte so unterhalten werden, dass die Flamme möglichst klein bleibt.
    Entsprechend der Größe des Feuers, der Richtung und der Stärke des Windes und den besonderen örtlichen Gegebenheiten achten Sie bitte auf einen ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien. Bei Vorhandensein von besonders brandgefährdeten Materialien, wie zum Beispiel Reetdächern und Dächern mit Dachpappe, oder von trockenem Ödland, Schilfgürteln, Getreidefeldern usw. ist der Abstand entsprechend groß zu wählen.
    Holz- und insbesondere Reisighaufen sind eine bevorzugte Lebensstätte vieler Tiere. Sie dürfen deshalb keinesfalls direkt angezündet werden. Der Brennstoffhaufen sollte immer unmittelbar vor dem Anzünden neu aufgeschichtet werden. Dadurch wird ausgeschlossen, dass z.B. Igel, Jungvögel, Lurche und Kriechtiere verletzt oder gar verbrannt werden.
    Um die Feuerstelle herum sollten Sie einen Schutzstreifen aus Sand oder Steinen anlegen, um ein Ausbreiten des Feuers zu verhindern. Es muss sichergestellt sein, dass bei starkem Wind, starkem Funkenflug und bei stärkerer Rauchentwicklung das Feuer sofort gelöscht werden kann. Dazu sind entsprechende Löschmittel bereitzuhalten (z.B. Wasser, Sand, Feuerlöscher, Löschdecke).
    Achten Sie bitte darauf, dass eine zuverlässige Aufsichtsperson das Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut überwacht. Bedenken Sie auch, dass Rauchentwicklungen zur Auslösung von Fehlalarmen im Waldbrandüberwachungssystem der Landesforstverwaltung führen können. Im Wald sind Feuer verboten. In Ausnahmefällen können sie innerhalb einer speziellen Feuerstelle von der unteren Forstbehörde genehmigt werden. Der Abstand eines Feuers zum Wald muss mindestens 50 m, bei selbstgenutzten Grundstücken in Waldnähe mindestens 30 m betragen. Ab Waldbrandwarnstufe 1 ist auch auf diesen Grundstücken das Verbrennen verboten.


    Rücksichtnahme
    Um Belästigungen der Nachbarschaft auszuschließen, dürfen Holzfeuer im Freien nur gelegentlich abgebrannt werden. 

    Achten Sie bitte auf einen ausreichenden Abstand Ihrer Feuerstelle zu den nächstgelegenen, für den Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Bereichen. In Gebieten mit besonders sensibler Nachbarschaft, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime oder andere soziale Einrichtungen, ist dies besonders wichtig.
    Rauchbelästigung ist in jedem Falle zu vermeiden. Wenn Sie ein Holzfeuer in Ihrem Garten planen, empfiehlt es sich, vorher mit Ihren Nachbarn zu sprechen. Ihre Vorsorge und Rücksichtnahme sichert Ihnen eine ungestörte Atmosphäre.
    Wenn Sie ein Holzfeuer auf einem Grundstück abbrennen wollen, dessen Eigentümer Sie nicht sind, müssen Sie zuerst klären, ob der Eigentümer dies duldet. In einer Gartensparte kann dies z.B. durch die Satzung oder bei einem Pachtgrundstück durch den Pachtvertrag geregelt sein.


    10 goldene Regeln

    • Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 Meter
         
    • Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
         
    • Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden
         
    • Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer
         
    • Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen
         
    • Löschmittel immer bereithalten (z.B. Wasser, Sand, Feuerlöscher)
         
    • "Brandbeschleuniger" wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
         
    • Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
         
    • Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
         
    • Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen
  • Waldbrandwarnstufen

    (alte Bundesländer/neue Bundesländer seit 2014)

    Stufen Beschreibung
    Stufe 1 sehr geringe Gefahr
    Stufe 2 geringe Gefahr
    Stufe 3 mittlere Gefahr
    Stufe 4 hohe Gefahr
    Stufe 5 sehr hohe Gefahr

     

    Bedeutung Waldbrandgefahrenstufen

    Quelle: Freiwillige Feuerwehr Roskow

     

    Waldbrandgefahrenstufe 1:

    Die Waldbrandgefahr ist nur sehr gering. Die Waldbrandwarung ist aufgehoben.
     

    Waldbrandgefahrenstufe 2:

    Erhöhte Umsicht und Vorsicht, um Zündquellen zu vermeiden!

    Keine grundsäzliche Einschränkung des Betretens.

    Wege mit trockener Bodenvegetation nur im unbedingten Umfang befahren!
    Vorsicht beim Parken (heiße Auspuffanlage)!

    Gefährdungsträchtige Arbeiten im Wald, wie Schlagreisig verbrennen, Schweißen, Sprengen, Ausbringen leicht brennbarer Chemikalien u.a.m. sollten unterbleiben - ggf. sind erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zu treffen!
     

    Waldbrandgefahrenstufe 3:

    Die Sitiuation wird kritisch und bedarf bewusster Einschränkungen!

    Das Betreten bleibt grundsätzlich erlaubt!
    Vorsicht beim Befahren!

    Gefährdungsträchtige Arbeiten (siehe Waldbrandgefahrenstufe 2) sind grundsätzlich zu unterlassen.

    Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und am Wald sollten nicht genutzt werden.

    Auch Waldbesitzer, deren Beschäftigte und Jagdausübungsberechtigte, sowie Anlieger von Waldgrundstücken sollte die im § 23 Waldgesetz des Landes Brandenburg getroffenen Ausnahmeregelungen nicht ausüben.
     

    Waldbrandgefahrenstufe 4:

    Aktiver Brandschutz des Waldes durch äußerste Vorsicht und weitere Einschränkungen!

    Beschränktes Betretungsrecht: In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege, sowie Waldwege aller Arten nicht verlassen werden.

    Die Forstbehörde kann ausgewiesene Parkplätze, sowie touristische Einrichtungen im Wald sperren, sowie weitere Maßnahmen zum Schutz des Waldes einleiten.

    Zuständige Behörden treffen ggf. zusätzliche Brandschutzmaßnahmen.
     

    Waldbrandgefahrenstufe 5:

    Maximaler Schutz des Waldes vor Bränden durch:

    Sperrung des Waldes. Die Forstbehörde und Waldeigentümer können betroffene Waldgebiete zeitweilig sperren und damit jegliches Betreten und Befahren untersagen.

    Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer und deren Beauftragte zwecks Kontrolltätigkeiten und für durch die Forstbehörde speziell genehmigte Arbeiten, für die Forstbehörde selbst und Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienst und Katastrophenschutzes.

    Weiteres kann im Einzelfall durch den Landrat verfügt werden.

     

    Waldbrände verhindern

    Die meisten Waldbrände werden durch fahrlässiges Verhalten von Menschen ausgelöst.

    Die folgenden Vorsichtsregeln sind unbedingt einzuhalten:

       Das Rauchen im Wald und in der Feldflur unterlassen!

       Kein Feuer im Wald (Mindestabstand 50 Meter)!

       An Seeufern in Waldnähe nicht grillen!

       An Seeufern in Waldnähe kein Lagerfeuer!

       Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen!

       Keine Flaschen und Gläser wegwerfen. Sie können als Brennglas wirken und Brände auslösen!